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Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Entwicklung in Bezug auf das Corona-Virus schreitet schneller voran, als wir das vielleicht alle erwartet haben. Hessen ist vermehrt von Infektionen mit SARS-CoV-2 betroffen. Der weitere Verlauf der Infektionen und darauf beruhenden Erkrankungen ist nicht sicher prognostizierbar. Ziel der Landesregierung ist deshalb, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen und sicherzustellen, dass besonders gesundheitsgefährdete Personen geschützt werden. Die wirksamste Maßnahme, um diese Ziele zu erreichen, ist die Reduzierung persönlicher Kontakte. Alle von der Landesregierung angeordneten Einschränkungen folgen diesem Prinzip.

Es sind daher auch seitens der Stadt Waldeck Maßnahmen zu treffen, um die Verbreitung des Virus im Stadtgebiet möglichst einzudämmen.

Bekanntlich hat das Land Hessen bereits ein Corona-Maßnahmenpaket beschlossen, welches laufend aktualisiert wird. Daher können diese mit dieser Allgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen nur ein „Status quo" sein; je nach aktueller Sachlage und weiterer Anordnungen von übergeordneten Behörden ist es nicht ausgeschlossen, dass auch noch weitere Maßnahmen folgen werden.

Die Eckpunkte des seitens des Landes Hessen erlassenen Maßnahmepaketes wirken sich derzeit bereits auf die Kindergärten und weitere öffentliche Einrichtungen der Stadt Waldeck aus. Alle Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst einzudämmen. Neben der Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen hat sich die Verwaltung der Stadt Waldeck unter Leitung des Bürgermeisters entschlossen, die weitere Ausbreitung des Corona Virus durch folgende, weitere wirksame und weitgehende Maßnahmen einzudämmen.

Die Stadt Waldeck hofft auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die teils großen Einschränkungen. Diese wurden nach sorgfältiger Abwägung getroffen. Damit wollen wir unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen. Insbesondere diejenigen, die zu den Risikogruppen gehören.

Folgende Maßnahmen und Regelungen werden getroffen:

  • Kindertagesstätten
    Entsprechend der Verordnung der Hessischen Landesregierung bleiben sämtliche Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Waldeck ab Montag, dem 16.03.2020 zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen. Für bestimmte Kindergartenkinder wird eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen gewährleistet. Die Gruppe der anspruchsberechtigten Eltern ist per Verordnung festgelegt. Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Waldeck (www.waldeck-stadt.de) veröffentlicht.
  • Verwaltung
    Die Stadt Waldeck schließt ab sofort alle Dienststellen (Rathaus, Tourismusbüro, Bauhof) für den allgemeinen Publikumsverkehr.
    Die Organisation des Öffentlichen Lebens auf allen Ebenen der Kommune hat oberste Priorität!
    Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis auf weiteres möglichst die Rathäuser und Dienststellen nicht aufzusuchen bzw. diese Besuche auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Es wird empfohlen, vor einem anstehenden Besuch einen vorherigen Telefonkontakt unter 05634 / 7090 zu nutzen. Ansonsten stehen Ihnen die Mitarbeiter grundsätzlich per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Das entsprechende Verzeichnis finden Sie unter www.waldeck-stadt.de - Bürgerservice -Ansprechpartner. Alle Besucher haben sich namentlich mit Adresse beim Besuch in den Rathäusern oder Dienststellen registrieren zu lassen. Dies dient dazu, eine etwaige Infektionskette verfolgen zu können. Diese Daten dürfen auch erfasst werden, weil sie zur Eindämmung einer Pandemie nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich sind. Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet.
  • Feuerwehren
    Der Brandschutz muss sichergestellt werden. Zu allen Feuerwehrhäusern besteht ab sofort Zugang nur für den Dienstbetrieb der Feuerwehreinsatzabteilungen. Übungsabende und sonstige Versammlungen aller Art sind ab sofort einzustellen.
  • Abfallentsorgung:
    Aufgrund des aktuellen Infektionsrisikos ist es erforderlich, die Zahl der privaten Anlieferungen am städtischen Bauhof und damit die Zahl der Kontakte weitgehend auszuschließen. Die Müllannahme am städtischen Bauhof wird daher ab sofort eingestellt.
  • Öffentliche Einrichtungen:
    Bis zunächst zum 19.04.2020 werden vorerst keine städtischen Veranstaltungen stattfinden und städtische Kultur- und Sporteinrichtungen (Turnhallen, Sauna, Bürgerhäuser, Bücherei, Archiv, Heimatmuseen, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) werden für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Veranstaltungen:
    Seitens des Landes Hessen wurden bereits alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt. Das gilt sowohl für öffentliche wie auch für private Veranstaltungen. Unterschieden wird dabei nicht, ob Veranstaltungen in Gebäuden oder im Freien stattfinden.
    Vereinsinterne Veranstaltungen (Sportabende, Training, Probenbetrieb von Gesangs­und Musikvereinen, Vorstandssitzungen etc.), die in nichtstädtischen Gebäuden stattfinden, betrifft diese Regelung zwar nicht, jedoch sollte aus Gründen der Vernunft im Einzelfall abgewogen werden, ob auch hier freiwillige Einschränkungen in Kauf genommen und Veranstaltungen abgesagt werden.
    Veranstaltungen, die einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfen, werden ohnehin grundsätzlich nicht genehmigt.
  • Bestattungen und Trauerfeiern:
    Auch hier gilt die Verordnung des Landes Hessen, die öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen ab einer tatsächlich vorhandenen oder zu erwartenden Zahl von 100 Teilnehmern verbietet. Da diese Teilnehmerzahl bei Bestattungen im hiesigen Raum häufig erreicht oder überschritten wird, empfiehlt es sich, die Zahl der Anwesenden auf einen kleinen Kreis zu beschränken. Es wird darum gebeten entsprechende Hinweise zu geben.
  • Jubiläen
    Mit Rücksicht auf den besonders gefährdeten Personenkreis, werden die Kommunen bis auf weiteres keine Besuche aus Anlass von Geburtstagen oder Ehejubiläen vornehmen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Waldeck-Frankenberg hat als zuständige Behörde eine Hotline eingerichtet, die unter der Rufnummer 05631 / 954555 erreichbar ist. Insbesondere in Verdachtsfällen soll im ersten Schritt die Hotline angerufen werden. In diesen Fällen und um eine weitere effektive Eindämmung zu gewährleisten bitte keine Besuche in Arztpraxen und Krankenhäusern ohne vorherige telefonische Absprache.

Wir bedauern die Einschränkungen unserer Angebote, sehen diese aber auf Grund der aktuellen Gefährdungslage als alternativlos an und folgen insoweit den Vorgaben und Empfehlungen des Landes Hessen.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.

Über die aktuelle Lage wird regelmäßig auf der Homepage der Stadt Waldeck (www.waldeck-­stadt.de) berichtet. Weitere Informationen gibt es bei Bedarf über die Stadtverwaltung Waldeck (Tel.: 05634 / 7090).

Die Stadt Waldeck bittet um Verständnis für die getroffenen Regelungen.

Bleiben Sie gesund!

Jürgen Vollbracht, Bürgermeister

pdfAllgemeinverfügung zum Download

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